Information gemäß dem Fernabsatzgesetz

Mit Wirkung zum 1.7.2000 trat das Fernabsatzgesetz in Kraft, das die Rechte des Verbrauchers im Rahmen von ausschließlich über Fernkommunikationsmittel getätigten Käufen stärkt. Davon sind, abgesehen von einigen Ausnahmen, alle Käufe eines privaten Endkunden außerhalb eines Ladengeschäfts betroffen.

Zusammenfassend ergibt sich für unsere Lieferung von Software und zugehörigen Dienstleistungen der folgende wesentliche Inhalt des Fernabsatzgesetzes für Sie:

  • Sie haben ein unbedingtes Widerrufs- und Rückgaberecht für bestellte Waren von 2 Wochen ab Erhalt der Lieferung. Sie können in dieser Zeit die Waren auf Kosten des Lieferanten zurücksenden.
  • Werden Sie vom Lieferanten nicht ordnungsgemäß im Sinne des Fernabsatzgesetzes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses/Lieferung über seine Firma (Anschrift, Rechtsform, Vertretung), die Produkte, Kosten und evtl. Nebenkosten sowie Ihre Rechte aus dem Fernabsatzgesetzes informiert, verlängert sich Ihr Widerrufs- und Rückgaberecht auf einen Zeitraum von max. 4 Monaten.
  • Das Widerrufs- und Rückgaberecht besteht u.a. nicht(!) bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind! (§ 3, Absatz 2, Ziffer 2 FernAG)

Den vollständigen Text des § 3 Fernabsatzgesetz (Widerrufsrecht, Rückgaberecht) finden Sie im Folgenden:

Fernabsatzgesetz § 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht

(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Das Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder

5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.

(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend

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